Befreiung ausländischer Studierender von Zuzahlungen
Ausländische Studierende können unter bestimmten Bedingungen von Zuzahlungen zu Studiengebühren befreit werden. In diesem Fall gelten die gleichen Studiengebühren wie für québecische Studierende.
Folgende Personengruppen können unter bestimmten Bedingungen von Zuzahlungen befreit werden:
- Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen sowie ihre Partner und Kinder
- Mitarbeiter einer internationalen Nichtregierungsorganisation
- Empfänger von Exzellenzstipendien der Regierung von Québec
- Studierende, die unter ein Abkommen zwischen ihrem Heimatland oder einer internationalen Organisation und der Regierung von Québec fallen
- Flüchtlinge sowie unter besonderem Schutz stehende oder zu stellende Personen, die in Besitz einer Einwanderungsgenehmigung von Québec sind
- Studierende der Studiengänge französische Sprache und Literatur oder Québec-Studien, die einen Bachelor- oder Masterabschluss, oder eine Promotion anstreben
- Partner und Kinder von Personen, die zeitlich befristet in Québec arbeiten
- Studierende, die den Kriterien der Befreiungsquoten des Bildungsministeriums für Berufsausbildungszentren, Colleges und Hochschulen entsprechen
- Bestimmte Personen, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Kanada beantragen können und im Besitz einer Einwanderungsgenehmigung von Québec sind
Dies ist eine unverbindliche Zusammenfassung, die nicht die Regelungen in den Richtlinien für die Erhebung von Studiengebühren für ausländische Studentinnen und Studenten an den Universitäten Québecs ersetzt.