Mietvertrag
Die Mietvereinbarung erfolgt in Québec normalerweise durch einen ordnungsgemäßen schriftlichen Vertrag, den beide Parteien unterzeichnen und einhalten müssen. Die Formalität des Mietvertrags sollte nicht unterschätzt werden, denn es handelt sich dabei um einen Vertrag, in dem die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen des Eigentümers und des Mieters festgelegt werden.
Bei Unterzeichnung des Mietvertrags kann der Eigentümer im Vorhinein lediglich die Zahlung für die erste Mietperiode, die in der Regel einen Monat beträgt, verlangen. Er hat keinen Anspruch auf irgendeine Form von Kaution für die Übergabe der Schlüssel oder zur Abdeckung von Kosten, die aus eventuellen Schäden entstehen. Anschließend hat er die Wohnung zu dem im Mietvertrag festgelegten Termin zur Verfügung zu stellen.
Das Vertragsverhältnis kann nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien oder in einigen gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmefällen aufgelöst werden. Bevor der Mieter aus der Wohnung auszieht, hat er dem Eigentümer fristgerecht zu kündigen. Bei einem Mietvertrag über ein Jahr hat die Kündigung drei bis sechs Monate vor Vertragsende zu erfolgen, andernfalls verlängert sich der Vertrag zu denselben Konditionen automatisch. Bei einem Mietvertrag über einen kürzeren Zeitraum kann auch die Kündigungsfrist entsprechend kürzer sein.
Weitere Informationen:
Das , wie er üblicherweise von Vermietern verwendet wird, findet sich auf der Internetseite der Régie du logement du Québec.