Steuerwesen
In Québec werden auf den Kauf von Waren und Dienstleistungen zwei Arten von Steuern erhoben:
- die kanadaweite Steuer von 5 % auf Waren und Dienstleistungen (TPS)
- die Québecer Verkaufssteuer (TVQ) von 7,5 %. Sie wird auf den Verkaufspreis einschließlich TPS aufgeschlagen.
Diese Verbrauchsteuern werden von allen Verbrauchern entrichtet. Für Selbstständige und Unternehmen besteht jedoch in der Regel die Möglichkeit einer Steuergutschrift für die TPS auf Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit erworben wurden.
Bestimmte Waren des täglichen Bedarfs sind steuerfrei. Dazu gehören:
- Grundnahrungsmittel
- rezeptpflichtige, in der Apotheke gekaufte Medikamente
Eine vollständige Auflistung der steuerfreien Waren finden Sie auf der Website des Einkommensministeriums von Québec.
Einkommenssteuer
Die kanadische Bundesregierung und die Québecer Regierung erheben in Québec eine progressive Einkommenssteuer. Privatpersonen haben auf Einkommen jeglicher Art Steuern zu entrichten.
Die Einkommenssteuer wird normalerweise direkt vom Gehalt abgezogen. Selbstständige müssen Steuervorauszahlungen leisten. Aufgrund der zwei Steuersysteme (Provinz und Bund) müssen die Bürger Québecs jedes Jahr zwei Steuererklärungen abgeben.